TSE-Pflicht und Meldepflicht: Was deutsche Unternehmen für 2024 wissen müssen

29. Juni 2024

TSE-Pflicht und Meldepflicht: Was deutsche Unternehmen für 2024 wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Registrierkassensysteme in Deutschland eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden, um Manipulationen von Umsatzdaten zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Integrität und Rückverfolgbarkeit aller Bargeldtransaktionen sicherzustellen.Ab dem 31. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre mit TSE ausgestatteten Registrierkassen den Steuerbehörden melden. Diese Meldepflicht erfordert von Unternehmen, spezifische Informationen über ihre Systeme bereitzustellen. Die zu meldenden Details umfassen:

  1. Die Steuernummer des Unternehmens

  2. Art der verwendeten TSE (Zertifizierungs-ID und Seriennummer)

  3. Art des Registrierkassensystems

  4. Anzahl der Registrierkassen pro Unternehmensstandort

  5. Seriennummern der Registrierkassen

  6. Kaufdatum

  7. Stilllegungsdatum (falls zutreffend)

Derzeit steht kein offizielles Formular oder elektronische Plattform für diese Meldung zur Verfügung. Die deutschen Steuerbehörden planen, diese Tools bis Ende 2024 einzuführen, wobei das genaue Datum im Bundessteuerblatt bekannt gegeben wird.Um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, sollten Unternehmen:

  1. Sicherstellen, dass alle Registrierkassen TSE-konform sind

  2. Detaillierte Aufzeichnungen aller erforderlichen Informationen führen

  3. Sich über Updates von den Steuerbehörden informieren

  4. Erwägen, einen Steuerexperten zu konsultieren

Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl die Meldefrist für den 31. Januar 2025 festgelegt ist, Unternehmen gut im Voraus vorbereitet sein sollten. Die Einhaltung ist entscheidend, um potenzielle Strafen zu vermeiden und ein gutes Verhältnis zu den Steuerbehörden aufrechtzuerhalten.Bedenken Sie, dass diese Anforderungen für alle elektronischen Registrierkassensysteme in verschiedenen Branchen gelten, einschließlich Gastronomie. Unternehmen, die unter früheren Ausnahmen nicht konforme Systeme verwendet haben, müssen ebenfalls bis zum 1. Januar 2023 konform sein

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